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Zur Sicherheit: Wichtige Informationen PDF Drucken E-Mail

Schwierige Witterungsbedingungen und andere Gefahrensituationen

Bei schwierigen Witterungsbedingungen (Schnee, Eis, Sturm) entscheiden Sie bitte selbstverantwortlich, ob Sie Ihr  Kind zur Schule schicken, unabhängig von öffentlichen Mitteilungen. Dies gilt ebenso für andere -Ihrer Meinung nach- schwierige Bedingungen und vermeintliche Gefahrensituationen!

Sollten Sie auf Nachrichten aus dem Internet zurückgreifen, vergewissern Sie sich bitte, ob diese autorisiert sind. Maßgeblich sind vor allem Informationen

  • auf unserer homepage
  • Mitteilungen der Polizei
  • Mitteilungen des Staatlichen Schulamtes Wiesbaden
  • Mitteilungen des Hessischen Kultusministeriums.

Änderung der Erreichbarkeit

Bitte aktualisieren Sie - falls sich Ihre Erreichbarkeit geändert haben sollte- Ihre Telefonnummern im Sekretariat. Bitte gehen Sie davon aus, dass wir Sie jederzeit in Notfällen erreichen müssen. Vielen Dank!


Neue Medien

WhatsApp ist eine App (Anwendung für Smartphones), mit der man kostenlos Kurznachrichten, Bilder und Videos verschicken oder über die man chatten kann (zu zweit oder in Gruppen). Immer mehr verwenden diesen Dienst: Bei Kindern und Jugendlichen hat WhatsApp dem Sozialen Netzwerk Facebook bereits den Rang abgelaufen.

Im Schulalltag müssen wir leider immer wieder und zunehmend die Beobachtung machen, dass einzelne Kinder und Jugendliche mit dieser Anwendung noch nicht angemessen umgehen können. Das kann zu großer Unruhe in den Klassen und zu viel Leid unter den Schülern führen. Kein Wunder, gestatten doch diejenigen, die Whatsapp vertreiben, unter 13-jährigen nicht, ihre App zu benutzen:

In den Nutzungsbedingungen von WhatsApp heißt es, dass man mindestens 13 Jahre alt sein muss, um die Anwendung angemessen nutzen zu können, vor dem Herunterladen der Anwendung wird jedoch in keiner Weise kontrolliert, ob der Nutzer auch so alt ist:

Hinweis: Im Google-Playstore, in dem die Kinder die App häufig runterladen,  wird diese als „Stufe 2 – Mittel“ eingestuft – das heißt, dass WhatsApp Inhalte verbreiten kann, die erst ab einem bestimmten Alter angemessen verarbeitet werden können. Da es bei WhatsApp z. B. keine Privatsphäre-Einstellungen gibt, liegt es am Nutzer, auf versendete Inhalte zu achten: Man sollte nur solche Inhalte versenden, die jeder lesen oder sehen dürfte.

Wir haben die Schüler darauf hingewiesen, wir informieren die Klassen darüber, wir hielten Elternabende dazu ab, und jetzt und hiermit bitten wir Sie als Eltern:

Kontrollieren Sie, wie Ihr Kind mit Whatsapp umgeht. Gestatten Sie Ihrem Kind nicht, diese App zu benutzen, bevor Sie nicht sicher sein können, dass Ihr Kind damit sozial verträglich umgehen kann. Selbst wenn es keine allgemeingültige Haltung dazu gibt, aber wir müssen auch unsere Schüler – und ihre Kinder – schützen…

Falls Sie dennoch die Erlaubnis, die App zu nutzen, aussprechen, müssten wir im gegebenen Fall auch auf diese, unsere Bitte verweisen. schauhin

 

K.-H. Drollinger                                                              J. Scharmann

Schulleiter                                                                      Sucht- und Gewaltprävention     


Auf diesen Seiten finden Sie weitere Tipps:

• zum Umgang mit Whatsapp:

http://www.medien-sicher.de/2015/04/wichtige-fakten-zu-whatsapp/

• zum Beispiel zum Umgang mit  dem mangelhaften Datenschutz von Whatsapp:

http://www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/instant-messenger/whatsapp/probleme-mit-dem-whatsapp-messenger/  und

http://www.saferinternet.at/news/news-detail/article/whatsapp-tipps-fuer-eltern-und-lehrende-353/


Beachten Sie bitte auch folgende Links:

Tipps für sicheres Surfen und Chatten:

http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/medienkompetenz/aktion-kinder-sicher-im-netz.html

 

Um Verstößen gegen das Persönlichkeits- und Urheberrecht im Internet vorzubeugen, weisen wir eindringlich auf folgende Information der hessischen Polizei hin:

http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/ffb/ffb7018a-7eac-9f31-1035-1d240ef798e7.htm

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 15. Februar 2017 um 11:37 Uhr