Start Archiv - Eltern und Ehemalige Elternrundschreiben des Schulleiters September 2015
Elternrundschreiben des Schulleiters September 2015 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Karl-Heinz Drollinger   
Montag, den 07. September 2015 um 12:09 Uhr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,

zu Beginn des neuen Schuljahres wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern alles Gute und vor allem ein erfolgreiches Jahr an der Rheingauschule.Drollinger

Personelle Veränderungen
Frau Müller-Mack, Frau Schwab und Frau Zeller sind seit 31. Juli 2015 im Ruhestand. Frau Braun hat ihr Examen erfolgreich abgeschlossen. Herr Schatz unterrichtet ab neuem Schuljahr ganz an der Friedrich-List-Schule in Wiesbaden. Frau Margert setzt ihr Referendariat in Wiesbaden fort. Weiterhin verlässt uns Frau Sterzel. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit an der Rheingauschule.

Frau Nolden ist bis 31. Januar 2016 in Elternzeit. Frau Huss ist aus der Elternzeit zurück.

Neu an der Rheingauschule unterrichten Herr Schmidt (Rückkehr aus dem Ausland; PoWi, Geschichte, ev. Religion, Ethik und Informatik), Herr Trümper (Sport), Herr Stadtmüller (Erdkunde und PoWi) sowie Frau Hornung (Mathematik).

Die Schulsozialarbeiterin Frau Karst hat uns zum Ende des Schuljahres verlassen und Frau Küsters kommt ab 28. September 2015 zurück aus der Elternzeit.

Änderungen im Sekretariat
Das Sekretariat ist Montag-Freitag von 07:00 bis 15.30 Uhr mit Frau Muscara und Frau Popperl, besetzt. Frau Weldemann hat die Rheingauschule verlassen.

Termine

Herbstferien                                                19.10.2015 bis 30.10.2015                                                                      

Weihnachtsferien                                        23.12.2015 bis 08.01.2016

Osterferien                                                  25.03.2016 bis 08.04.2016

Sommerferien                                             18.07.2016 bis 26.08.2016

unterrichtsfreie Tage                                   08.02.2016  Rosenmontag

                                                                    09.02.2016  Fastnachtdienstag (Unterricht 1 – 4 Stunde)

                                                                    28.04.2016  Girls´und Boys´ Day (nach Anmeldung)

                                                                    05.05.2016  Christi Himmelfahrt

                                                                    06.05.2016  Brückentag nach Himmelfahrt

                                                                    16.05.2016  Pfingstmontag

       26.05.2016  Fronleichnam

                                                                    27.05.2016  Brückentag nach Fronleichnam

                                                                    06.06.und 07.06.2016  Studientag wegen mündlicher Abiturprüfung

Feste/Veranstaltungen                                06.11., 09.11 und 10.11.2015 Theater: „Glöckner von Notredame“

                                                                    27.11.2015  Weihnachtsbasar (15.00 bis 18.00 Uhr)

                                                                    02.12.2015  Adventskonzert (19.00 Uhr)

                                                                    23.06.2016  Sommerkonzert (19.00 Uhr)

                                                                    13.07.2016  Sommerfest (15.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

Pädagogische Mittagsbetreuung
Die Nachmittagsbetreuung beginnt  in der dritten Unterrichtswoche, am Montag, 21. September 2015.

link-iconnähere Informationen / Stundenplan

In den beiden ersten Unterrichtswochen wird für die Jahrgänge 5 – 7 in der Zeit von Dienstag, 08. September 2015 bis Freitag, 18. September 2015, eine (kostenlose) Hausaufgabenbetreuung von 13.45 bis 15.15 Uhr eingerichtet. Eine besondere Anmeldung hierzu ist nicht notwendig.

Mittagessen
Anmeldeformulare für die Teilnahme am bargeldlosen Mittagessen der MENSA liegen vor dem Sekretariat aus. Es besteht auch die Möglichkeit, täglich bis 9.30 Uhr eine Essensmarke in der MENSA zu kaufen. Das Mittagessen inkl. Getränk kostet 3,90 Euro. Ein Essenszuschuss kann beim Schulelternbeirat (Frau Schönleber) beantragt werden. Bitte wirken Sie aktiv mit, dass Ihr Kind, wenn es Nachmittagsunterricht hat oder an der Pädagogischen Mittagsbetreuung teilnimmt, die günstige Gelegenheit wahrnimmt, ein warmes, frisch gekochtes Mittagessen einzunehmen.

Organisation des Religions- und Ethikunterrichtes
Die Rheingauschule bietet für alle Schüler/innen katholischen und evangelischen Religionsunterricht an. Die Nichtteilnahme am Religionsunterricht bedarf einer schriftlichen Erklärung der Eltern (bei Schülern/Schülerinnen bis 13 Jahre) oder der religionsmündigen Schüler/innen (ab 14 Jahre).

Eine Abmeldung erfolgt am Ende des Schuljahres (spätestens bis zur zweiten Unterrichtswoche des neuen Schuljahres). Umwahlen während des Schuljahres sind aus unterrichtsorganisatorischen Gründen nicht möglich. Vom Religionsunterricht abgemeldete Schüler/innen ab Jahrgangsstufe 5 nehmen am Ethikunterricht teil. (Formulare gibt es im Sekretariat)

Epochalunterricht
Bitte beachten Sie, dass folgende Fächer in den jeweils angegebenen Jahrgangsstufen epochal (ein Schulhalbjahr) erteilt werden und damit versetzungswirksam sind:

Jgst. 6 = Erdkunde, Geschichte, Biologie und Physik; Jgst. 7 = Kunst und Musik.

Verlassen des Schulgeländes/ Gebrauch elektronischer Medien
Während der Unterrichtszeit ist es den Schülern der Sekundarstufe I - gemäß der Schulordnung - nicht gestattet, das Schulgelände zu verlassen. Dies betrifft auch die Mittagspause, wenn Ihr Kind am Nachmittag am Pflichtunterricht oder an der Pädagogischen Mittagsbetreuung teilnimmt.

Weiterhin bitte ich Sie zu beachten, dass alle Arten von elektronischen Medien wie z.B. MP3-Player, I-Phone usw. während der Unterrichtszeit und in den Pausen von Schülern der Sek. I auf dem Schulgelände ausgeschaltet und in den Taschen verstaut bleiben. Schüler der Sekundarstufe II dürfen diese elektronischen Medien nicht im Alt- und Erweiterungsbau benutzen.

Verstöße hiergegen haben eine schriftliche Missbilligung und im Wiederholungsfall Ordnungsmaßnahmen (z.B. Ausschluss vom Wandertag oder Klassenfahrt) zur Folge.

Verhalten bei Fragen und Problemen / Schulsozialarbeit
Bei Nachfragen und möglichen Problemen oder Konflikten bitte ich darum, sich zunächst mit dem/der betroffenen Kollegen/Kollegin bzw. dem/der Klassenleiter/in in Verbindung zu setzen. Die Kolleginnen und Kollegen haben keine festen Sprechzeiten; vereinbaren Sie deshalb über Ihr Kind oder über das Sekretariat einen Gesprächstermin.

Bei besonderen Fragen, Wünschen oder Problemen setzen Sie sich bitte mit unseren Sozialarbeiterinnen in Verbindung (Tel. 06722/ 402 43 34).

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Krankmeldungen
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass Sie oder Ihre Angehörigen unter den von Ihnen abgegebenen Kontaktadressen im Notfall (Unfall, Erkrankung oder Unwohlsein Ihres Kindes) telefonisch zu erreichen sind. Krankmeldungen bitte ich Sie wie folgt zu behandeln:

E-Mail an die Schule ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) unter Angabe der Klasse und des Namens des Kindes sowie kurze Information über Nachmittagsbetreuung oder AG.

Sie haben auch über unsere Homepage unter der Rubrik „Kontakt“ eine direkte Verbindung zu unserer E-Mail Adresse. Bitte nutzen Sie diesen Link für Krankmeldungen und Informationen. Telefonische Krankmeldungen bitte erst ab 8.00 Uhr vornehmen.

Weiterhin weisen wir darauf hin, wenn Durchsagen (z.B. Hitzefrei, Schnee etc.) gemacht werden, dass Eltern ihr Kind, sofern es an einer AG oder Nachmittagsbetreuung teilnimmt, nicht noch einmal telefonisch im Sekretariat abmelden müssen.

Urlaub in Verbindung mit Ferien
Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern bzw. den volljährigen Schüler/innen selbst grundsätzlich spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei dem Schulleiter schriftlich zu stellen und zu begründen. Günstigere Reisepreise oder vorab gebuchte Flüge reichen als Begründung nicht aus.

Der Schulleiter entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag wird mit Entscheidungsvermerk zu den Schulakten genommen.

Freundliche Grüße

gez. Drollinger (Schulleiter)